4.1. Allgemeines zu digitalen Produkten und Services
Der Anbieter bietet eine Reihe von digitalen Produkten (digitale Inhalte und digitale Services) an, die über die unterschiedlichen Webseiten pons-intelligence.com und langenscheidt.ai oder im Falle der Apps über mobile Geräte in den App-Stores von Apple und Google (iTunes® und Google Play®) zugänglich sind. Für alle digitalen Produkte und Services gilt zusätzlich zu den Regelungen in diesen AGB die jeweilige Produktbeschreibung, die im Bestellprozess angezeigt wird, (insbesondere der konkrete Preis sowie gegebenenfalls Regelungen zur Laufzeit, zur Kündigung und zur eventuellen Mindestdauer des Vertrages. Beachten Sie ergänzend bitte die Regelungen zum Widerrufsrecht in Abschnitt 5.
4.1.1. Erreichbarkeit digitaler Produkte und Services, Minderung
Der Anbieter strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit seiner Services von 98 % pro Kalenderjahr an. Die Erreichbarkeit berechnet sich nach folgender Formel: Erreichbarkeit = (Gesamtzeit - Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100 %. Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben folgende Zeiten außer Betracht:
(a) Zeiten der Nichterreichbarkeit, die auf vom Anbieter nicht beeinflussbaren Störungen des Internets oder auf sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Brand, Terrorismus), beruhen;
(b) Zeiten der Nichterreichbarkeit wegen geplanter, zuvor angekündigter Wartungsarbeiten an einzelnen oder allen Services, die von Zeit zu Zeit zwischen 6.00 und 8.00 Uhr morgens durchgeführt werden;
(c) Zeiten wegen zwingend notwendiger außerplanmäßiger Arbeiten, die zur Beseitigung von technischen Störungen erforderlich sind (Nutzende werden hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf den Webseiten des entsprechenden Services in Kenntnis gesetzt);
(d) Zeiten der Nichterreichbarkeit, die darauf beruhen, dass die von Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Service vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise durch Störung der Hardware der Kunden.
(e) Soweit der Anbieter unentgeltliche Produkte und Services erbringt, können diese jederzeit – nach Vorankündigung – eingestellt oder entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Kunden erwachsen aus der Einstellung der unentgeltlichen Dienste und Leistungen in diesem Fall keine Rechte, insbesondere kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Anbieter wird diese Änderungen soweit möglich rechtzeitig mitteilen.
4.1.2. Laufzeit und Kündigung von Abonnementverträgen
Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten der Abonnements der digitalen Produkte und Services richten sich nach den jeweiligen Bezugsbedingungen, die den Kunden bei der Bestellung angezeigt und ebenfalls Bestandteil des Vertrags werden.
4.1.3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Sowohl der Anbieter als auch Abonnierende können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.
Als wichtiger Kündigungsgrund gilt insbesondere, dass (i) die andere Partei wesentlich gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung beseitigt. Ist Vertragspartner ein Unternehmer, liegt ein wichtiger Grund vor, wenn die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder gegen sie ein Insolvenzantrag gestellt wird. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich oder vertragswidrig in Anspruch genommen werden
4.1.4. Sperrung des Zugangs
Liegt ein wichtiger Grund vor, ist der Anbieter ferner berechtigt, die Zugangsberechtigung der Kunden zu sperren oder die Leistungen zu beschränken, insbesondere eine weitere missbräuchliche oder vertragswidrige Inanspruchnahme der Leistungen zu unterbinden.
4.1.5. Updates für digitale Produkte
(a) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen stellt der Anbieter dem Kunden für digitale Produkte im Sinne des BGB funktionserhaltende Aktualisierungen und erforderliche Sicherheitsupdates bereit.
(b) Der Kunde wird über die Bereitstellung von Updates sowie über deren sachgemäße Installation, insofern erforderlich, informiert. Er obliegt dem Kunden, die Installation der Updates sachgemäß unter Beachtung der Installationsanleitung vorzunehmen.
4.1.6. Preisanpassungen
(a) Der Anbieter ist berechtigt, nach billigem Ermessen Preisanpassungen vorzunehmen, um Änderungen der Gesamtkosten, die beim Anbieter für die Erbringung der Leistung anfallen, in angemessenem Umfang aufzufangen. Derartige Änderungen der Gesamtkosten können daraus resultieren, dass einzelne Elemente oder Komponenten (Kostenelemente), die für die Leistungserbringung erforderlich sind, teurer werden.
(b) Insbesondere folgende Kostenelemente wirken sich auf die Gesamtkosten aus: Kosten für die technische Bereitstellung der Leistung (z.B. Hosting), Wartung des Dienstes, Produktions- und Lizenzkosten, allgemeine Kosten für Betrieb und Verwaltung des Unternehmens (z.B. Zahlungsverwaltung, Forderungsmanagement, Miete und Raumkosten, Energiekosten), Hardware (Server, IT-Systeme), Personalkosten (z.B. Gehaltserhöhungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, Mindestlohnanpassungen), Kosten für externe Dienstleister (z.B. Call-Center, IT-Support, Hoster), kostenrelevante Gesetzesänderungen (z.B. Erhöhung von Steuern, Zöllen und Abgaben).
(c) Bestandskunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Preisanpassung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
(d) Sofern der Bestandskunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen. Die vorliegende Preisanpassungsklausel greift nur für Dauerschuldverhältnisse, die entweder unbefristet oder mit einer Mindestlaufzeit von 4 Monaten abgeschlossen werden.
4.1.7. Datenverarbeitungen durch Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu beachten, die im Zusammenhang mit den digitalen Produkten gemäß dieser Vereinbarung an den Anbieter übermittelt und von dem Anbieter verarbeitet werden. Insbesondere hat der Kunde mit dem Anbieter unverzüglich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abzuschließen (die von dem Anbieter bereitgestellt wird), wenn der Kunde bei der Nutzung der Dienste beabsichtigt, personenbezogene Daten an den Anbieter zu übermitteln. Der Kunde garantiert, dass er ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person oder eine andere gesetzliche Grundlage keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste erhebt, verarbeitet oder verwendet).
4.1.8. Haftung
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung frei, die gegen den aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden geltend gemacht werden. Sollten Dritte derartige Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informieren und die Verteidigung nach Wahl des Kunden dem Kunden überlassen oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden vornehmen. Der Anbieter wird Ansprüche Dritter nicht ohne Zustimmung des Kunden erfüllen oder anerkennen, wobei die Zustimmung des Kunden nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Der Anbieter ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlich anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung zu verlangen. Die Freistellung gilt entsprechend für Bußgelder oder andere behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Ansprüche.
4.2. Langenscheidt Online-Wörterbuch („OWB“)
In diesem Teil werden die Bedingungen festgelegt, zu denen Kunden ein Wörterbuch oder ein Wörterbuchpaket im Langenscheidt Online-Wörterbuch („OWB“) für die Nutzung durch einen oder mehrere weitere Nutzer verwenden dürfen Es gibt verschiedene Möglichkeiten der kostenpflichtigen Nutzung des OWB im Rahmen eines zeitlich befristeten Abonnements (nachfolgend „kostenpflichtige Abonnements“). Das Angebot ist aufrufbar über https://www.langenscheidt.com/b2b/online-woerterbuch. Die Registrierung eines IP-Range- oder Named-User-Accounts oder eines Testaccounts findet nicht über die Webseite statt und wird separat und individuell geregelt.
4.2.1. Abschluss eines Named-User-Abonnements durch Verbraucher oder Unternehmer
Das Named-User-Abonnement besteht aus den Bestandteilen (1) abonniertes Wörterbuch oder dem abonnierten Wörterbuchpaket und (2) der Anzahl der für das Abonnement maximal registrierbaren weiteren Nutzer (Named-User). Im Named-User-Abonnement sind alle Nutzer dem Anbieter bekannt und müssen sich über die Webseite registrieren. Kunden können im Falle des Abschlusses eines kostenpflichtigen Named-User-Abonnements über die Verwaltungsoberfläche des OWB weitere Nutzer per E-Mail zur Nutzung des OWB einladen (nachfolgend „Weitere Nutzer“), es sei denn sie haben dieses Named-User-Abonnement durch Einlösen eines Zugangscodes abgeschlossen. Die Höchstzahl der weiteren Nutzer ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsumfang des gewählten Abonnements.
Kunden können über die Verwaltungsoberfläche des OWB weitere Nutzer direkt anlegen. In diesem Fall vergibt die einladende Person die Passwörter für die weiteren Nutzer. Diese können ihre Passwörter später über die Verwaltungsoberfläche des OWB selbständig ändern.
4.2.2. Abschluss eines IP-Range-Abonnements durch Unternehmer
Im Rahmen des IP-Range-Abonnements, teilen Abonnierende (z.B. ein Unternehmen) dem Anbieter die IP-Range mit, für die sie das Abonnement freischalten möchten. Zugang erhalten alle Nutzer des Kunden, die von einem Arbeitsplatz innerhalb dieser IP-Range das OWB aufrufen. Das IP-Range-Modell wird nur Unternehmern oder sonstigen juristischen Personen angeboten; Privatpersonen können kein IP-Range-Modell erwerben.
Das Nutzungsrecht wird für die im jeweiligen Angebot festgelegte Anzahl von Nutzern erteilt. Eine Erhöhung der Nutzerzahl ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter gegen eine entsprechende Erhöhung der Abonnementgebühren möglich. Eine Reduzierung der Nutzerzahl ist erstmals nach Ende des vereinbarten Abonnementzeitraums möglich. Weitere Informationen zu den Angeboten sind aufrufbar unter https://www.langenscheidt.com/b2b/online-woerterbuch.
Die Nutzung ist auf maximal 3 parallele http-Sessions je Kunde begrenzt, soweit nicht im Rahmen eines IP-Range-Abonnements etwas anderes geregelt ist.
4.2.3. Einlösen eines Zugangscodes
Einige Käufer von physischen Produkten (z.B. Wörterbücher) der Marke Langenscheidt erhalten mit dem Kauf einen Zugangscode zu bestimmten Teilen des OWB. Kunden, die für die Nutzung des OWB einen Zugangscode einlösen möchten, müssen sich auf der Webseite einmalig mit ihren Anmeldedaten und einem selbstgewählten Passwort beim OWB registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung und Eingabe des Zugangscodes auf der Webseite, können Kunden im OWB definierte Funktionen nutzen. Dieser Zugriff ist als Named-User-Abonnement persönlich auf die Kunden und zeitlich auf den im Printprodukt angegebenen Zeitraum ab Codeeinlösung auf der Webseite begrenzt. Dieser verlängert sich nicht automatisch; die ordentliche Kündigung ist insoweit ausgeschlossen.
4.2.4. Kostenloser Testzugang
Neben den genannten kostenpflichtigen Nutzungsmöglichkeiten werden im Rahmen von Marketingmaßnahmen kostenlose, zeitlich begrenzte Testzugänge für das OWB vergeben. Nach erfolgreicher Registrierung für einen Testzugang ist die kostenlose Nutzung des OWB für den jeweils im Einzelfall vereinbarten Zeitraum möglich.
4.2.5. Vertragspartner
Der geschlossene Nutzungsvertrag über eines der kostenpflichtigen Abonnements (der „Abonnementvertrag”) ist für den Anbieter und die Kunden („Kunden” oder „Abonnierende“) bindend. Für den Fall, dass sich ein Nutzer des Kunden als Angestellte im Namen oder Auftrag ihres Unternehmens oder eines anderen Rechtsträgers anmelden, erklären diese mit ihrer Anmeldung/Registrierung, dass sie über die Berechtigung verfügen, dieses Vertragsverhältnis für ihr Unternehmen oder für einen anderen Rechtsträger in dessen Namen eingehen zu können. In diesem Fall wird das Unternehmen bzw. der Rechtsträger die Vertragsgegenseite des Anbieters.
4.2.6. Alter der Kunden
Abonnierende eines kostenpflichtigen Abonnements bestätigen, mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig zu sein. Für die Nutzung eines Testzugangs ist erforderlich, dass die Kunde mindestens 14 Jahre alt sind und mit dem Einverständnis ihrer gesetzlich Vertretenden handeln.
4.2.7. Nutzungsbestimmungen
Abonnierende eines IP-Range-Abonnements nach Ziff. 6.2.1 oder eines Named-User-Abonnements nach Ziff. 6.2.3, die den Zugriff für mehr als einen weiteren Nutzer erlaubt, sind verpflichtet und bestätigen durch Vertragsschluss, ihren internen Nutzern (z.B. Mitarbeitenden), dieselben Bedingungen in Bezug auf die Nutzung des OWB aufzuerlegen, wie sie in diesen AGB enthalten sind. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Anbieter behält sich zudem das Recht vor, einen IP-Range-Abonnement-Vertrag oder einen Named-User-Abonnement-Vertrag, der den Zugriff für mehr als einen Nutzer des Kunden erlaubt, mit sofortiger Wirkung zu sperren, sofern interne Nutzer mehrfach durch gegen diese AGB verstoßende Beiträge auffallen oder anderweitig dagegen verstoßen und einen Verstoß trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht beseitigen bzw. den Verstoß wiederholen.
Insofern zutreffend, wird der Anbieter den Verpflichtungen des Digital Service Acts (DAS), Artikel 14, Absatz 1 nachkommen und bei Verstößen moderierend tätig.
4.2.8. Gebühren des Abonnements
Die Gebühren für das Abonnement des OWB sind zu Beginn des jeweiligen Abonnementzeitraums fällig. Die näheren Angaben zu den Abonnementgebühren und den Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
4.2.9. Fällige Zahlungen
Der Anbieter kann die Services sperren oder der Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos kündigen, falls die Gebühren 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum noch nicht beglichen wurden.
4.2.10. Preisgestaltung
Der Anbieter kann die Parameter, die den Preis für die vereinbarte Nutzung des OWB bestimmen, für die Zukunft ändern (Preis pro Wörterbuch oder Wörterbuchpaket, Anzahl der Sessions, Anzahl Nutzer im Paket). Hierüber muss der Anbieter die Abonnierenden bei einem monatlichen Abonnement spätestens 45 Tage und bei einem jährlichen Abonnement spätestens 3 Monate vor der nächsten Vertragsverlängerung unter Angabe von Grund und Umfang informieren.
4.2.11. Vertragslaufzeit
(a) Die Vertragsdauer hängt vom jeweiligen Vertragstypus ab (z.B. Named-User- Abonnement, Testzugang). Sofern nicht in der jeweiligen Produktbeschreibung abweichend beschrieben, beträgt die Mindestabonnementdauer 12 Monate. Die Dauer eines über diese Webseite abgeschlossenen Vertrages wird vor Vertragsschluss angezeigt bzw. im entsprechenden Angebot schriftlich oder per Mail mitgeteilt.
(b) Der Abonnementvertrag eines Verbrauchers endet nach Ablauf der Mindestabonnementdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(c) Abonnementverträge von Unternehmen können von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden, und zwar in Textform bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestabonnementdauer. Wird das Abonnement nicht fristgerecht gekündigt, verlängert es sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate.
4.3. PONS Translate
Das Übersetzungsangebot des Anbieters ermöglicht auf pons-intelligence.com die Übersetzung von Texten und Dokumenten durch den Einsatz von maschineller Übersetzung. Nach einer Registrierung steht dem Kunden eine kostenlose Trialphase zur Verfügung.
4.3.1. Vertragsgegenstand
Unter Berücksichtigung dieser AGB und der dem Produkt zugehörigen Leistungsbeschreibung gewährt der Anbieter Kunden mit dem Erwerb eines Abonnements für die Dauer der Vereinbarung Zugang zu den abonnierten Services gemäß der Leistungsbeschreibung auf www.pons-intelligence.com.
Kunden entrichten im Rahmen der unterschiedlichen kostenpflichtigen Angebote die vereinbarte Vergütung, wie im Kaufprozess oder im Bestellformular angegeben.
4.3.2. Leistungen und Angebote
Der Anbieter gewährt Kunden während der Laufzeit und im Rahmen des Geltungsbereichs der Vereinbarung, einschließlich der Leistungsbeschreibung, Zugang zu den abonnierten Services. Die unterschiedlichen Leistungen, Laufzeiten und Preise der Services sind in den Leistungsbeschreibungen der Abonnements von PONS Translate Pro, PONS Translate Enterprise und Translate API beschrieben. Sofern es nicht anderweitig innerhalb der Abonnement-Optionen vereinbart ist, berechtigt der Erwerb eines einzelnen Abonnements von PONS Translate Pro den Kunden zur Nutzung des Services durch einen einzelnen Nutzer. Das Teilen des Zugangs und die Nutzung eines solchen einzelnen Abonnements durch mehrere Nutzer ist untersagt.
4.3.3. PONS Translate Pro für Einzelnutzer
Im Rahmen der Text- und Dokumentenübersetzung speichert der Anbieter bei den Services von PONS Translate Pro für einzelne Kunden Inhalte oder verarbeitete Inhalte nur vorübergehend auf seinen Servern, soweit dies technisch für die Bereitstellung des Services erforderlich ist. Eine weitergehende Speicherung erfolgt nur auf Wunsch des Kunden, z. B. durch Nutzung der Funktion „gespeicherte Übersetzungen“ durch den Kunden. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Zugriffsprotokolle zu Abrechnungs-, Sicherheits- und Statistikzwecken zu erstellen und zu speichern. Diese Zugriffsprotokolle enthalten keine Inhalte oder verarbeiteten Inhalte, können jedoch Metadaten von API-Anfragen, wie den Zeitpunkt der Anfrage und die Größe des übertragenen Inhalts, umfassen.
Der Anbieter wird auf Inhalte und/oder verarbeitete Inhalte nur zugreifen, wenn dies zur Behebung technischer Fehler erforderlich ist und der Kunde dem zugestimmt hat. Alternativ können Kunden dem Anbieter Sample-Dokumente, die Fehler dokumentieren oder hervorrufen, zur Fehlerbehebung zur Verfügung stellen.
4.3.4. PONS Translate Enterprise im Unternehmensabonnement
Im Rahmen eines Unternehmensabonnements (PONS Translate Enterprise) erhält das Unternehmen Zugriff auf ein individuelles Interface, das gemäß der Produktbeschreibung mit einer definierten Zahl von Nutzern im Unternehmen geteilt werden kann. Das Unternehmen hat das Recht, nach eigenem Ermessen weiteren internen Nutzern Zugang zu den Funktionen über das Interface des abonnierten Übersetzungsangebots zu gewähren. Das Unternehmen trägt jedoch die volle Verantwortung für die Nutzung der Dienste durch weitere interne Nutzer und muss sicherstellen, dass diese alle hier für digitale Produkte und digitale Services festgelegten Bedingungen kennen und einhalten. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über jede vermutete oder tatsächliche Verletzung dieser Bedingungen zu informieren und mit dem Anbieter bei der Untersuchung solcher Verstöße sowie bei allen Maßnahmen zur Durchsetzung der Bedingungen zusammenzuarbeiten. Näheres dazu regelt eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Anbieter.
Nutzer des Unternehmens können über das individuelle Interface Übersetzungen speichern und mit weiteren Nutzern aus dem Unternehmen teilen (abweichend von 4.3.3 für Einzelabonnements). Ebenso können unternehmensspezifische Glossare erstellt und geteilt werden. Die Speicherung erfolgt in geschützten Bereichen auf Servern des Anbieters. Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Auftragsverarbeitungsvereinbarung die Vertraulichkeit von sämtlichen Kundendaten und -dokumenten zu wahren und vor jeglichem Zugriff außerhalb des Unternehmens zu schützen. Das Unternehmen ist für das Speichern, Teilen oder Löschen der erstellten Übersetzung selbst verantwortlich.
4.3.5. Translate-API für Textübersetzung
Der Anbieter bietet Unternehmen auch die Nutzung der maschinellen Übersetzung über eine API auf Basis eines Abonnements an. Dafür stellt der Anbieter dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.
Der Anbieter gewährt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht und eine Lizenz zur Nutzung der API für den alleinigen und begrenzten Zweck, die PONS Text- bzw. Dokumentenübersetzung für die Website oder eine andere Anwendung des abonnierenden Unternehmens, verfügbar zu machen.
Die API ermöglicht es dem Unternehmen, die technische Infrastruktur des Anbieters für maschinelles Übersetzen zu nutzen, indem Textinhalte an diese Infrastruktur übertragen werden. Der Anbieter verarbeitet die Inhalte gemäß dieser AGB, der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation des API-Services. Der Anbieter kann jedoch weder die Richtigkeit noch die Genauigkeit der API-Antworten oder der verarbeiteten Textinhalte gewährleisten oder garantieren. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für die Richtigkeit der durch die maschinelle Übersetzung erzeugten Inhalte.
4.4. Langenscheidt Language Coach
Der Langenscheidt Language Coach ist eine Software zur Unterstützung des Sprachenlernens durch Trainingsaufgaben, die inhaltlich auf vom Kunden gewählte Themenfelder zugeschnitten werden. Das Angebot wendet sich sowohl an Schulen und Unternehmen (gewerbliche Nutzung) als auch an Verbraucher. Für Unternehmen bietet der Anbieter eine anpassbare Variante des Language Coaches mit optionalen Individualisierungen von Design, Logo und Domain an („Partner Version“).
Die nachfolgenden Abschnitte gelten ebenso für Partner Versionen, allerdings unterscheiden sich Zugangsdomain und Registrierungslink von den genannten.
4.4.1. Registrierung zur Einzelnutzung
Zur Nutzung des Produktes als Sprachlernunterstützung ist für Verbraucher eine Registrierung über die Webseite www.langenscheidt-coach erforderlich, die unabhängig von einer Registrierung auf einer der anderen Webseiten des Anbieters gemäß Ziff. 2.2. unserer AGBs erfolgt. Nach der kostenlosen Nutzung einer definierten Anzahl von Übungsaufgaben ist der Erwerb eines gültigen Abonnements mit unterschiedlichen Laufzeiten direkt im Produkt möglich.
4.4.2. Registrierung zur gewerblichen Nutzung
Für die gewerbliche Nutzung des Produktes als Schule oder Unternehmen ist eine Registrierung über https://ucm.langenscheidt.com/register notwendig. Durch die Registrierung zur gewerblichen Nutzung erhält die Schule bzw. das Unternehmen Zugriff auf eine Verwaltungssoftware und kann eigene Kurse und weitere Nutzer als Lernende anlegen und administrieren (nachfolgend „Kurs-Admin“). Nach Ablauf der Testphase ist der Erwerb eines kostenpflichtigen Abonnements erforderlich, das mit unterschiedlichen Nutzerzahlen und Laufzeiten in der Verwaltungssoftware abgeschlossen werden kann.
4.4.3. Thematisch generierte Übungen
Die von Nutzern oder einem Kurs-Admin (sowohl privat als auch gewerblich) eingegebenen Themen werden an unseren Server übertragen, um verschiedenen Übungen entsprechend dem eingegebenen Thema zu erzeugen und Nutzern zur Verfügung zu stellen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu beachten, die im Zusammenhang mit den digitalen Produkten gemäß dieser Vereinbarung an den Anbieter übermittelt und von dem Anbieter verarbeitet werden. In dem Fall, dass ein Kurs-Admin ein Thema vorgibt, werden die auf der Basis generierten thematischen Übungen für alle einem Kurs zugeordneten Nutzern zugänglich. Der Anbieter verpflichtet sich die Vertraulichkeit von sämtlichen Nutzerdaten und -dokumenten zu wahren und vor jeglichem Zugriff außerhalb der Schule bzw. des Unternehmens zu schützen. Näheres regelt eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung.